Die Pferdesteuer ist eine kommunale Steuer, die das Halten eines Pferdes als Freizeitaktivität besteuert. Sie wird seit 2013 in einer wachsenden Zahl deutscher Gemeinden erhoben und liegt zwischen 45 € und 700 € pro Pferd und Jahr.
Wer zahlt die Pferdesteuer
Steuerschuldner ist der Pferdebesitzer, nicht der Reitstall. Aber: der Stall trägt die Verantwortung für die Erfassung und ggf. Meldung an die Gemeinde, je nach Satzung.
Befreit sind:
- Pferde aus Zucht oder Landwirtschaft (Kommerz)
- Pferde der Reitschule (Schulpferde)
- Pferde von Profisportlern (im Wettkampf)
- Therapiepferde / Pferde der Hippotherapie
Steuerpflichtig sind in der Regel:
- Pensionspferde von privaten Besitzern
- Reitbeteiligungen (Halter trägt die Steuer)
- Pferde mit ausschließlicher Freizeitnutzung
Welche Gemeinden erheben sie
In Deutschland aktuell ca. 35 Gemeinden, darunter:
- Hessen: Bad Sooden-Allendorf, Kirchhain, Schmitten
- Rheinland-Pfalz: Mertesdorf, Hellertshausen
- Niedersachsen: Schwarmstedt
- Bayern: einige Gemeinden im Osten
Einige Sätze:
- Bad Sooden-Allendorf: 200 €/Pferd/Jahr
- Kirchhain: 150 €/Pferd/Jahr
- Schmitten: 700 €/Pferd/Jahr (höchster Satz in Deutschland)
Was der Reitstall liefern muss
Jährlich (meist 31. Januar):
- Liste aller Pferde mit Halter
- Verwendungszweck (Sport, Freizeit, Schule, Zucht)
- Aufenthaltsdauer im Stall
Häufige Konflikte
Reitbeteiligung als Steuerverkürzung
Manche Halter melden ihr Privatpferd als Reitbeteiligung an die Reitschule, um Pferdesteuer zu sparen. Wenn die Gemeinde das prüft und der Stall keine Belege hat (Vertrag, Zahlungen), gibt es Ärger für beide Seiten.
Falsche Klassifizierung
Ein Sportpferd, das selten zu Turnieren geht, ist steuerlich Freizeitpferd. Ein Therapiepferd, das nur einmal pro Woche eingesetzt wird, ist auch fraglich. Klare Belege helfen.
Eigentümerwechsel
Verkauf während des Jahres: meist anteilig, je nach Satzung. Der Stall muss den Wechsel innerhalb von 4 Wochen melden.
Wie Hovera hilft
Im Stammdatenblatt jedes Pferdes: Halter, Nutzungsart, Steuerstatus. Automatisches Reporting der pferdesteuerpflichtigen Pferde mit Halterdaten zum Stichtag. Erinnerungen vor der jährlichen Meldung. Halter bekommen eine Vor-Information, dass sie eine Steuerbescheinigung benötigen.
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