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GoBD-konforme Buchhaltung im Reitstall: was die Prüfer wirklich sehen wollen

GoBD-Anforderungen praktisch umgesetzt. Was Steuerprüfer in Reitställen tatsächlich kontrollieren — und was meistens vergessen wird.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten seit 2015. Bei einem Reitstall mit 30+ Pferden und Reitschule sind sie keine Theorie — Steuerprüfer kontrollieren regelmäßig.

Die fünf Säulen der GoBD

1. Vollständigkeit

Jeder Geschäftsvorfall muss erfasst sein. Die typische Falle: Bareinnahmen aus Stunden, die im Heft notiert und vergessen werden. Wenn der Prüfer 100 € Differenz zwischen Kassenbuch und Kontoauszug findet, gibt’s Ärger.

2. Richtigkeit

Daten müssen korrekt gebucht sein. Ein Reitkursverkauf gehört nicht in „sonstige Erlöse”, sondern zu „Erlöse Reitschule”.

3. Zeitgerechtigkeit

Buchungen innerhalb von 10 Tagen. Die Praxis: viele Reitställe buchen erst Ende Quartal beim Steuerberater. GoBD-widrig.

4. Ordnung

Belege müssen logisch geordnet sein, mit fortlaufender Nummerierung. Eine Schuhschachtel mit Belegen aus 12 Monaten reicht nicht mehr.

5. Unveränderbarkeit

Einmal gebuchte Daten dürfen nicht spurlos geändert werden. Wenn du eine Excel-Tabelle mit Einnahmen pflegst und Werte überschreibst — nicht GoBD-konform. Es muss eine Versionshistorie existieren.

Was Prüfer im Reitstall konkret kontrollieren

Kassenführung

  • Fortlaufendes Kassenbuch (täglich, nicht monatlich)
  • Soll-Ist-Differenzen täglich nachvollziehbar
  • Kassendatenträger / Kassen-Z-Bons für 10 Jahre archiviert

Reitkarten und Vorauszahlungen

Kritisch: Reitkarten sind Anzahlungen, keine Erlöse. Erst beim Verbrauch wird daraus ein Erlös. Wer das vermischt, hat falsche Umsätze deklariert.

Pension und Pferdesteuer

Bei der Pension trennen: Boxenmiete (Erlös), Futter (durchlaufender Posten je nach Vertrag), Tierarztkosten (durchlaufender Posten).

Kassenfremde Belege

Zahlungen über PayPal, SumUp, Stripe — die müssen als digitale Belege importiert sein, mit Beleg-PDF und Buchungssatz verknüpft.

Aufbewahrungspflicht

  • Rechnungen ein- und ausgehend: 10 Jahre
  • Kassenbücher: 10 Jahre
  • Geschäftsbriefe: 6 Jahre
  • Verträge (Pension, Reitbeteiligung): 10 Jahre nach Vertragsende

Was Hovera dir abnimmt

Hovera ist GoBD-zertifiziert. Konkret: alle Buchungen mit Zeitstempel und unveränderlich versioniert, Beleg-PDFs automatisch verknüpft, Export an deinen Steuerberater per DATEV-Schnittstelle, Archiv 10 Jahre eingebaut. Bei einer Prüfung gibst du dem Prüfer einen Lese-Zugang — alles ist da.

Tipp: viele Reitställe sind bei der Prüfung „überrascht”, obwohl die Anforderungen seit 2015 gelten. Eine Vorab-Stichprobe einmal pro Jahr macht den Unterschied.

Demo anfragen — wir zeigen dir die GoBD-Funktionen am Beispiel deines Stalls.